Termin
Webseminar: 21. Februar, 12-13 Uhr
Viele kleinere Stiftungen können ihre Aufgaben nur noch sehr eingeschränkt selbst erfüllen, ohne dass bereits die Voraussetzungen für eine Zulegung erfüllt sind. Zum Teil weigern sich die Stiftungsbehörden auch, der Auflösung oder Zulegung zuzustimmen, da die Zweckverfolgung prinzipiell weiterhin möglich ist. Auf der Suche nach Unterstützung wenden sich kleinere Stiftungen deshalb vermehrt an größere Stiftungen mit der Bitte um Unterstützung. Diese kann von der Stellung von Büroräumen und Unterstützung bei der täglichen Verwaltungsarbeit und Buchhaltung bis hin zur Bitte um Hilfe bei der Vermögensverwaltung oder gar die Übernahme von Ämtern in den Organen der Stiftung reichen. Auch hier sind Bürgerstiftungen die prädestinierten Ansprechpartner für solche Hilfsgesuche. Aber kann solche Hilfe auch einfach geleistet werden? Oder stehen dem gesetzliche Vorschriften entgegen, etwa solche des Kreditwesengesetzes (KWG) oder des Steuerberatungsgesetzes (StBerG)?
Diese und weitere Fragen werden in diesem Webseminar näher untersucht.
Zum Referenten: Rechtsanwalt Matthias Pruns ist Partner der Bonner Kanzlei Schiffer & Partner mbB (www.schiffer.de).
Er ist Fachautor u.a. im Bereich des Stiftungsrechts sowie Dozent Prüfer der Deutschen Stiftungsakademie (DSA).