Termin
Webseminar: 07. Februar, 12-13 Uhr
Das umfassend reformierte Stiftungsrecht tritt zum 01.07.2023 in Kraft. Erklärtes Ziel des Gesetzgebers war es dabei, den Prozess der Zulegung und Zusammenlegung nicht mehr in den diversen Landesstiftungsgesetzen verstreut, sondern einheitlich für alle Stiftungen im BGB zu regeln. Expert*innen gehen davon aus, dass gerade kleinere Stiftungen mit Inkrafttreten des neuen Stiftungsrechts verstärkt von diesen Möglichkeiten Gebrauch machen werden. Nicht ohne Grund war in den vergangenen Jahren verstärkt von „notleidenden Stiftungen“ die Rede, denen es an Geld und auch an Personen mangelt, um in Zukunft weiterhin selbst ihre Zwecke zu erfüllen. Als aufnehmende Stiftungen eignen sich insbesondere Bürgerstiftungen, da sie bereits verschiedenste Themen- und Wirkungsbereiche abdecken. Sie werden deshalb voraussichtlich in Zukunft vermehrt Anfragen erhalten, ob sie bereit sind, kleine Stiftungen aufzunehmen.
In diesem Webseminar werden die Voraussetzungen und das Verfahren der Zulegung und Zusammenlegung nach dem neuen Stiftungsrecht dargestellt.
Zum Referenten: Rechtsanwalt Matthias Pruns ist Partner der Bonner Kanzlei Schiffer & Partner mbB (www.schiffer.de). Er ist Fachautor u.a. im Bereich des Stiftungsrechts sowie Dozent Prüfer der Deutschen Stiftungsakademie (DSA).